Girokonto oder Verrechnungskonto bei der Bank sind Pflicht.
Sie haben sich für 10 Jahre fest entschieden. Die aufgeführten Nebenbedingungen beziehen sich auf diese ausgewählte Sollzinsbindung.
Es ist während der Zinsfestschreibung 2 mal eine Tilgungsveränderung zwischen 2 und 5 % möglich. Dabei darf die Zinsbindung nicht unterschritten werden. Die Tilgungsveränderung hat keine Auswirkung auf die Sondertilgungsoption. Ein Zinsaufschlag wird für diese Option nicht erhoben.
Bei veränderten Wünschen zu Sondertilgung, KfW und anderen Vorgaben können sich ganz andere Bankangebote ergeben.
Der Umfang der Zusatzinformationen ist abhängig von der Berechnungsvariante und Ihren Vorgaben.
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