Sie haben sich für 10 Jahre fest entschieden. Die aufgeführten Nebenbedingungen beziehen sich auf diese ausgewählte Sollzinsbindung.
Es ist während der Zinsfestschreibung 3 mal eine Tilgungsveränderung zwischen 1 und 10 % möglich. Dabei darf die Zinsbindung unterschritten werden. Die Tilgungsveränderung hat keine Auswirkung auf die Sondertilgungsoption. Für jede weitere Tilgungsänderung werden 250 Euro berechnet.Der ursprünglich vertraglich vereinbarte Tilgungssatz darf nicht bzw. nur gegen Gebühr (auf Anfrage) unterschritten werden.
Bei veränderten Wünschen zu Sondertilgung, KfW und anderen Vorgaben können sich ganz andere Bankangebote ergeben.
Der Umfang der Zusatzinformationen ist abhängig von der Berechnungsvariante und Ihren Vorgaben.
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