Bei Beleihungen über 80% sind scoreabhängige Ab- bzw. Aufschläge möglich und die Mindesttilgung beträgt 1,30%.
Sie haben sich für 10 Jahre fest entschieden. Die aufgeführten Nebenbedingungen beziehen sich auf diese ausgewählte Sollzinsbindung.
Es ist während der Zinsfestschreibung 3 mal eine Tilgungsveränderung zwischen 1 und 5 % möglich. Dabei darf die Zinsbindung unterschritten werden. Die Tilgungsveränderung hat keine Auswirkung auf die Sondertilgungsoption. Ein Zinsaufschlag wird für diese Option nicht erhoben.Ist nur möglich, sofern die anf. Tilgung zwischen 1,00% und 5,00% vereinbart ist (gilt nicht für Volltilgerdarlehen und Darlehen, bei denen eine Mindesttilgung erforderlich ist).
Bei veränderten Wünschen zu Sondertilgung, KfW und anderen Vorgaben können sich ganz andere Bankangebote ergeben.
Der Umfang der Zusatzinformationen ist abhängig von der Berechnungsvariante und Ihren Vorgaben.
<< zurück zur Übersicht
Für die Richtigkeit der Angaben kann FMH keine Gewähr übernehmen. Es wurden jedoch alle Angaben mit größter Sorgfalt aufbereitet. Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte nur unter Angabe von FMH als Quellenbezug.