Bei den 15-jährigen Darlehen mit einer anfänglichen Tilgung von 1% bis 5% wird eine Sollzinsbindung von 10 Jahren vereinbart und der Kunde erhält nach Ablauf der 10 Jahre die Option mit dem gleichen Zinssatz um weitere 5 Jahre zu verlängern. Bei Beleihung ab 90% ist eine anfängliche Tilgung von 2% erforderlich.
Sie haben sich für 10 Jahre fest entschieden. Die aufgeführten Nebenbedingungen beziehen sich auf diese ausgewählte Sollzinsbindung.
Es ist während der Zinsfestschreibung 2 mal eine Tilgungsveränderung zwischen 1 und 5 % möglich. Dabei darf die Zinsbindung unterschritten werden. Die Tilgungsveränderung hat eine Auswirkung auf die Sondertilgungsoption. Ein Zinsaufschlag wird für diese Option von 0,10 % erhoben.
Bei veränderten Wünschen zu Sondertilgung, KfW und anderen Vorgaben können sich ganz andere Bankangebote ergeben.
Der Umfang der Zusatzinformationen ist abhängig von der Berechnungsvariante und Ihren Vorgaben.
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